Heute vor 80 Jahren, am 24. März 1933 wurde das sog. „Ermächtigungsgesetz“ vom deutschen Reichstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Die von langer Hand vorbereitete Verhaftungs- und Terrorwelle der Schlägerbanden der SA, die drei Wochen zuvor nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar noch in derselben Nacht mit der gnadenlosen Jagd auf alle Andersdenkenden begonnen hatte, wurde durch die sog. „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ bereits am folgenden Tag, am 28. Februar, scheinlegalisiert. Hitler war gerade einen Monat zuvor Reichskanzler geworden. In der Nacht des Reichstagsbrandes erklärte er, immerhin deutscher Regierungschef: